Qualifikation
Die Berufsbezeichnung Podologe unterliegt einer genauen Definition und grenzt sich von fußpflegerischen Berufen ab. Unsere Podologen haben eine zweijährige Ausbildung und eine staatliche Prüfung abgelegt. Es handelt sich laut Podologengesetz um einen medizinischen Fachberuf und nichtärztlichen Heilberuf.








